Die Gemeindeordnung des Landes Schleswig-Holstein legt eine klare Aufgabenaufteilung zwischen der Stadtvertretung und der Verwaltungsleitung, sprich der Bürgermeisterin fest.
Mit Ihrer Stimme wählen Sie die Chefin der Verwaltung, die in eigener Zuständigkeit die Vorgaben aus der Stadtvertretung im Rahmen des Budgets umzusetzen hat.
Meine Interpretation sieht wie folgt aus:
Ich garantiere:
Nachstehend gebe ich Ihnen den Text der Gemeindeordnung (§ 65) zur Kenntnis, der die Leitplanken für das Bürgermeisteramt festlegt.
Die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister